Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb

EINFÜHRUNG

Das Reglement für den Wettbewerb, das hier im Einzelnen festgelegt wird, enthält die Vorschriften und Bedingungen, die für sämtliche Teilnehmer der Gewinnaktion „Kostenloser Gebrauch eines R3060 in der Erntesaison 2022“ gelten, die Dewulf NV über seine Offline- und Online-Kanäle, darunter die Teilnahme an der Interpom, die Social Media-Profile und die Website, veranstaltet.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich über den offiziellen Kanal von Dewulf auf dem der Wettbewerb bekannt gegeben wird.
  2. Jede natürliche Person im Alter von 18 Jahren oder älter kann am Wettbewerb von Dewulf teilnehmen. 
  3. Sollte eine Teilnahme mithilfe eines gefälschten Profils erfolgen, kann die Person, die das Profil erstellt hat, jederzeit von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden oder sein/ihr Recht auf einen Preis kann erlischen. Bei Unregelmäßigkeiten oder Täuschungen beim Wettbewerb hat Dewulf stets das Recht, einen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
  4. Dewulf kann nicht für Unterbrechungen des Wettbewerbs, die möglicherweise aufgrund einer Störung des Internets, der Website, des Netzwerks, der Software oder Hardware (Dritter) auftreten oder für technische Probleme bzw. Probleme, die von Dritten verursacht werden (wie z. B. Verspätung, Streik, Schäden usw.), wodurch die Teilnahme nicht möglich ist, haftbar gemacht werden.
  5. Dewulf verpflichtet sich, den Preis an den Gewinner innerhalb oder außerhalb Europas zu vergeben.
  6. Die Teilnahmebedingungen an einem Wettbewerb werden neben diesem umfassendem Reglement zum Wettbewerb stets in Kurzform auf der Kampagnen-Website, in der Kampagnen-Broschüre oder in der Kampagnen-Mitteilung mitgeteilt.
  7. Eine Bargeldauszahlung und/oder ein Umtausch der Preise ist nicht möglich.
  8. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dewulf kann nicht für etwaige Verluste haftbar gemacht werden, die direkt und/oder indirekt in irgendeiner Weise mit diesem Wettbewerb zusammenhängen.
  9. Der Wettbewerb wird über verschiedene Social Media-Kanäle veranstaltet. Diese Social Media-Kanäle können nicht mit dem Wettbewerb in Verbindung gebracht werden und werden in keiner Weise von den Social Media-Kanälen selbst unterstützt oder ausgetragen. Die Social Media-Kanäle können daher auch nicht im Falle möglicher Probleme haftbar gemacht werden.

DATEN

  1. Wenn eine Person an der Gewinnaktion teilnimmt, dann stimmt der/die Teilnehmer*in ausdrücklich zu, dass seine/ihre persönlichen Daten für Verwaltungszwecke verwendet werden, beispielsweise zur Erstellung und Einpflegung einer Wettbewerbsdatenbank.
  2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb stimmt jeder/jede Teilnehmer*in automatisch zu, dass sein/ihr Vor- und Nachname von Dewulf veröffentlicht werden darf und dass er/sie als Gewinner*in des Wettbewerbs genannt werden darf.
  3. Die Informationen, die von den Teilnehmern angegeben werden, sind für die Verarbeitung und Fertigstellung der Lieferung des Roders und der möglichen Rechnungsstellung von Ersatzteilen notwendig. Bei der Bestellung eines Produkts werden die Daten in die Kundendatenbank von Dewulf übertragen.
  4. Dewulf wird diese personenbezogenen Daten niemals an Dritte weitergeben, es sei denn, dies wird von den Justizbehörden ausdrücklich verlangt oder das Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet. Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketinginitiativen kostenlos zu widersprechen. Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, auf seine/ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu ändern oder zu löschen.


VERLAUF DES WETTBEWERBS

  1. Die Zuweisung der Preise an die teilnehmenden Personen erfolgt am Ende des Wettbewerbszeitraums durch einen Bevollmächtigten von Dewulf.
  2. Nur wenn der/die Gewinner*in innerhalb von 5 Werktagen nach Kontaktaufnahme unsererseits reagiert, können wir ihm/ihr den Preis effektiv zukommen lassen. Falls die Antwort länger als der angegebene Zeitraum ausbleibt, kann ein anderer Gewinner zugewiesen werden und verliert der ursprüngliche Gewinner jeden Anspruch auf einen Preis. In diesem Fall kann auch kein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
  3. Teilnahmen, die vor oder nach dem Wettbewerbszeitraum eingehen, können unter keiner Bedingung einen Anspruch auf Preise geltend machen.


BEDINGUNGEN BEIM GEWINN DER AKTION

Die von Dewulf vorgestellte Version des R3060 wird die spezifischen Anforderungen an die Ernte des Gewinners so weit wie möglich erfüllen. Dabei ist es möglich, dass der Roder eine Seriennummer aus 2021 (jung gebraucht) oder 2022 (neu) hat.

Dewulf hält mit dem/der Gewinner*in Rücksprache, wo und wann der Roder geliefert wird. Dewulf kann nicht für die verspätete Lieferung des Roders haftbar gemacht werden, die durch unvorhergesehene Umstände verursacht wird. Die Transportkosten für die Lieferung und Rückgabe des Roders werden vom Benutzer getragen.

Der Roder kann für maximal 175 Hektar im Jahr 2022 eingesetzt werden. Jedes zusätzlich geerntete Hektar muss gemäß dem Tarif vergütet werden, der im Mietvertrag angegeben ist.

Der Roder steht während des Nutzungszeitraums unter der Garantie von Dewulf. Diese Garantie gilt ausschließlich für den Rahmen, den Dieselmotor, den gesamten Antriebsstrang sowie sämtliche hydraulischen, elektrischen und elektronischen Bauteile. Alle Teile und Verschleißteile, die während des Nutzungszeitraums ausgetauscht werden müssen, werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Sämtliche Ersatzteile, Filter und Öle müssen von Dewulf bezogen werden. Abhängig von der Region kann dies über den Händler oder direkt beim Hersteller erfolgen. Sobald Teile verwendet werden, die keine Originalteile sind, wird die Gewinnaktion ungültig und muss die Gesamtanzahl der geernteten Hektare gemäß dem oben angegebenen Betrag vergütet werden.

Der/die Benutzer*in des Roders muss die Fahrerschulung „Dewulf Driver Training“ abgeschlossen haben.

Der/die Benutzer*in verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Der Roder muss mit der gebotenen Sorgfalt verwendet und gewartet werden (regelmäßige Wartung und Austausch von Verschleißteilen). Nach Rückgabe des Roders wird ein Zustandsbericht zwischen Dewulf und dem/der Gebraucher*in erstellt. Kosten werden dem/der Benutzer*in in Rechnung gestellt, wenn die nachfolgenden Punkte festgestellt werden:

  • Schaden, der aufgrund von Fremdkörpern oder durch äußere Faktoren verursacht wird
  • Im Falle von unsachgemäßer, anormaler, überlastender oder unangemessener Verwendung der Maschine
  • Unterlassung der Durchführung der Prüfung des Motor- und Hydraulikölstands, des Reifendrucks, der Radbolzen, des ordnungsgemäßen Zustands des Kühlers und der Luftfilter usw. (siehe die Betriebsanleitung)
  • Unterlassung der regelmäßigen Durchführung einer Sichtprüfung der Maschine
  • Unterlassung der regelmäßigen Reinigung und Schmierung der Maschine
  • Unterlassung der Durchführung bestimmter „Aktionen“ an der Maschine, die von Dewulf angewiesen werden
  • Nichtbeachtung von Fehlermeldungen, die über den Bordcomputer angezeigt werden
  • Unsachgemäßes Abschleppen oder Anheben der Maschine

Bei Ausfall eines bestimmten Teils darf der Roder nicht mehr eingesetzt werden, damit der Schaden aufgrund dieses anfänglichen Ausfalls nicht vergrößert wird.

Ferner kann niemals Anspruch auf Entschädigung zum Ausgleich von direktem oder indirektem Schaden oder Verlust aufgrund des Ausfalls des Roders erhoben werden.

Der Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue geht zulasten des Benutzers.

Der Benutzer erklärt sich im Falle von Beschädigung oder Diebstahl mit der Bezahlung der folgenden Selbstbeteiligung einverstanden, die aus der verbundenen „Mehrgefahrenversicherung“ hervorgeht, die Dewulf abgeschlossen hat:

  • 2500 € pro Schadensfall
  • 000 € bei Diebstahl der Maschine

Dewulf behält sich das Recht vor, ein „Track & Trace“-System auf dem Roder einzubauen.

Der Roder kann nach der Erntesaison 2022 erworben werden. Beim Erwerb des Roders treten die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Dewulf in Kraft.

Sollte der Roder nach dem Nutzungszeitraum nicht erworben werden, muss der Roder vor der Rückgabe gründlich gereinigt werden. Wenn der Roder nicht vor der Rückgabe gereinigt wird, werden die Kosten, die mit der Reinigung des Roders verbunden sind, dem Benutzer in Rechnung gestellt.

Schäden am „Aufbau“ gehen zulasten des Benutzers. Wird die Maschine nach Ablauf des Nutzungszeitraums mit Schäden am „Aufbau“ zurückgegeben, werden die Kosten zur Reparatur des Schadens dem Benutzer separat in Rechnung gestellt.

Sämtliche obengenannten Punkte werden in einem Mietvertrag zusammengefasst. Nur wenn dieser Mietvertrag unterschrieben wird, kann Anspruch auf die Gewinnaktion gemacht werden.

 

FOLGEN BEI NICHTBEACHTUNG DER BEDINGUNGEN

Die Vereinbarung unterliegt komplett, vollständig und ausschließlich belgischem Recht.
Jeder Konflikt bezüglich dieser Vereinbarung wird ausschließlich und unwiderruflich von den Gerichtshöfen und den Gerichten geschlichtet, die für den Gerichtsbezirk Gent, Abteilung Kortrijk, zuständig sind.